Materialien und Formulare
Flyer der Selbsthilfekontaktstelle Rems-Murr-Kreis
Im Flyer finden Sie Informationen über die Selbsthilfekontaktstelle:
Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern gesundheitliche Selbsthilfegruppen in der Pauschalförderung nach § 20h Sozialgesetzbuch V. Hier finden Sie wichtige Informationen und Formulare dazu, die Sie herunter laden dürfen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns oder an die Vertreter*innen der gesetzlichen Krankenkassen.
- Ansprechpartner*innen für die Förderung von Selbsthilfegruppen im Landkreis Rems-Murr (Pauschal- und Projektförderung nach § 20 h SGB V)
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- Merkblatt für Selbsthilfegruppen zur Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg
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- Förderantrag 2024 für die kassenübergreifende Pauschalförderung gesundheitlicher Selbsthilfe (Das Dokument kann auch online ausgefüllt werden.). Bestehende Gruppen können bis zum 31.03. eines Jahres einen Antrag auf Förderung stellen. Für neu gegründete Gruppen ist im Gründungsjahr bis zum 31.10. einen Antragstellung.
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- Verwendungsnachweis für Fördermittel aus dem Vorjahr (bis 799 € Förderbetrag)
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- Verwendungsnachweis für Fördermittel aus dem Vorjahr (ab 800 € Förderbetrag)
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Stärkende Sätze in beispiellosen Zeiten
Das Kartenset für Selbsthilfe-Aktive und Interessierte darf heruntergeladen werden. Es wurde von der Selbsthilfekontaktstelle Rems-Murr-Kreis für die Selbsthilfe angepasst.
Grundlage für die Variante war das INNEN-LEBEN Kartenset (2020) von Sabine Ebersberger und Michael Bohne.
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